Erläuterungen
zur Verwaltungsordnung
Einführung
Die Kirchenleitung hat zum 1. September 2001 eine neue Verordnung für
die Vermögens- und Finanzverwaltung der Kirchengemeinden, Kirchenkreise
und deren Verbände in der Evangelischen Kirche im Rheinland (Verwaltungsordnung – VwO)
in Kraft gesetzt.
Wesentliche Ziele der Überarbeitung der Verwaltungsordnung waren die Anpassung
an die geänderte Ordnung für das kirchliche Finanzwesen der EKD und
die Aufnahme neuer Bestimmungen, z.B. zum Bereich Budgetierung und Vermögensbilanz.
Spezielle Regelungen wurden in eigene Ordnungen übernommen.
Die sich aus der zweiten und dritten Verordnung zur Änderung der Verwaltungsordnung
(VwO) ergebenden Veränderungen wurden berücksichtigt.
Der Vorstand des Rheinischen Verbandes der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
im evangelisch-kirchlichen Verwaltungsdienst (RVM) hat im Jahre 2001 einen
Ausschuss beauftragt, Erläuterungen zu erarbeiten. Nachdem zum 01.12.2003 die Erläuterungen
zum Dritten Abschnitt (Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen) veröffentlicht
wurden, steht nun das gesamte Werk zur Verfügung.
Am 1. August 2007 ist die Verordnung zur Einführung des neuen Kirchlichen
Finanzwesens vom 25. Mai 2007 (KF-VO) in Kraft getreten. Die vorliegenden Erläuterungen
nehmen hierauf jedoch nur mittelbar Bezug, indem sie bei deckungsgleicher Regelung
in der VwO ebenso eine Arbeitshilfe für die Bestimmungen der KF-VO darstellen.
Erste Anzeichen zur geplanten Neufassung der Verwaltungsordnung nach 2012
haben uns nicht zurückgehalten, unseren Mitgliedern und Interessierten für
Lehrgang und Praxis für die nächsten Jahre dieses umfassende Werk zur
Verfügung zu stellen.
Wir freuen uns, Ihnen diese Arbeitshilfe nun präsentieren zu können.
August 2008
Der Vorstand des RVM
|