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Mitglied werden im RVM

Werden Sie Mitglied im RVM - denn Ihre Mitgliedschaft stärkt den RVM und damit auch den VKM-RWL, der in der Arbeitsrechtlichen Kommission die Interessen der Arbeitnehmerseite beim Abschluss arbeitsrechtlicher Vereinbarungen vertritt.

Aufnahmeantrag Aufnahmeantrag zur Mitgliedschaft im RVM

Antrag Azubis Aufnahmeantrag für Auszubildende

Beiträge ab 01.01.2011

Beitragstabelle

 

 

 

Entgeltgruppe/Besoldungsgruppe

Arbeitszeit

Beitragsgruppe

Jahresbeitrag

EG 2 - EG 5 / A1-A6

über 75 %

2.1

68,00 €

EG 2 - EG 5 / A1-A6

bis 75 %

2.2

50,00 €

EG 6 - EG 9 / A7-A9

über 75 %

3.1

95,00 €

EG 6 - EG 9 / A7-A9

bis 75 %

3.2

70,00 €

EG 10 - EG 11 / A10-A12

über 75 %

4.1

120,00 €

EG 10 - EG 11 / A10-A12

bis 75 %

4.2

90,00 €

Ab EG 12 / A 13

über 75 %

5.1

147,00 €

Ab EG 12 / A 13

bis 75 %

5.2

111,00 €

Auszubildende, Praktikantinnen/Praktikanten,

 

6.3

beitragsfrei

Renterinnen/Rentner, Ruheständlerinnen/Ruheständler

 

6.4

23,00 €

Nichterwerbstätige, Erziehungsurlaub

 

6.5

18,00 €

Hinweis zur Altersteilzeit / zum Altersteildienst:

Bei Inanspruchnahme des Blockmodells ist die wöchentliche Arbeitszeit während der gesamten Altersteilzeit / des gesamten Altersteildienstes (aktive und Freistellungsphase) bei Vollzeitbeschäftigten auf 50% festgelegt. Der Beitrag ist somit in der Beitragstabelle für die jeweils entsprechende Entgeltgruppe / Besoldungsgruppe nach der Arbeitszeit bis 75 % festzulegen. Erst bei Rentenbeginn / Eintritt in den Ruhestand ist der Beitrag nach der Beitragsgruppe 6.4 festzulegen.

Für die Einstufung in die jeweiligen Beitragsgruppen sind die Verhältnisse am 01. Januar eines Jahres zugrunde zu legen.