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Was will der RVM?

Er will

  • deutlich machen, dass seine Arbeit auch Teil des Auftrages der Kirche ist,
  • helfen, dass Dienstgemeinschaft und partnerschaftliches, vertrauensvolles Miteinander kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verwirklicht werden,
  • mit dazu beitragen, dass Verwaltung als Hilfe für die Verkündigung des Wortes Gottes verstanden wird,
  • mithelfen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der kirchlichen Verwaltung bewusst wird, dass sie im kirchlichen Dienst auch von Außenstehenden als Teil der Kirche gesehen werden und von daher auch für diesen Dienst besonders zugerüstet sein sollen,
  • durch seine Arbeit mit dazu beitragen, dass mögliche Vorurteile über kirchliche Verwaltung und andere kirchliche Arbeitsfelder abgebaut werden,
  • sich für die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im evangelisch-kirchlichen Verwaltungsdienst in ihrem Dienst-, Arbeits- und Versorgungsrecht einsetzen.

 

Was leistet der RVM ?

  • In allen Fragen des Dienst- und Arbeitsrechtes steht er beratend zur Seite
  • Er hilft bei Einzelfragen im Dienst (Beistand bei Auseinandersetzungen)
  • Er gewährt über den VKM-RWL Rechtsschutz bei arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten
  • Er ist bei Fragen der Aus-, Fort- und Weiterbildung maßgeblich beteiligt
  • Er verhandelt mit dem Landeskirchenamt in allen Fragen des Dienstrechts
  • Er ist beteiligt in Fragen der Stellenbewertung der Beamten
  • Er führt regionale und überregionale Fortbildungsveranstaltungen durch
  • Er führt regelmäßig Rüstzeiten durch (z.B. für Ruheständlerinnen und Ruheständler)
  • Er informiert in seinem Mitteilungsblatt über aktuelle Themen
  • Er gibt Kommentare für die kirchliche Verwaltungspraxis heraus (Beihilfevorschriften, VO)
  • Er ist über den VKM-RWL Ansprechpartner für die Mitarbeitervertretungen
  • Er wirkt über den VKM-RWL mit an der Arbeitsrechtssetzung
  • Er berät mit in der Landessynode und in landeskirchlichen Ausschüssen

 

Welche Aufgaben hat der RVM?

Mit der Einführung des "Dritten Weges" zur Regelung des Arbeitsrechts veränderten sich auch die Aufgaben und Zuständigkeiten innerhalb der bestehenden Verbände von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Zur Vertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer innerhalb der Landeskirchen, die am "Dritten Weg" teilnehmen, bildete sich der VKM-RWL. Er vertritt in der Arbeitsrechtlichen Kommission die Interessen seiner angeschlossenen Fachgruppen und Berufsverbände.

Der RVM ist als Berufsverband innerhalb des VKM-RWL durch seine Delegierten in der Mitgliederversammlung und durch Mitglieder im Vorstand des VKM-RWL vertreten.