Was will der RVM?
Er will
- deutlich machen, dass seine Arbeit auch Teil des Auftrages der Kirche
ist,
- helfen, dass Dienstgemeinschaft und partnerschaftliches, vertrauensvolles
Miteinander kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verwirklicht werden,
- mit dazu beitragen, dass Verwaltung als Hilfe für die Verkündigung
des Wortes Gottes verstanden wird,
- mithelfen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der kirchlichen
Verwaltung bewusst wird, dass sie im kirchlichen Dienst auch von Außenstehenden
als Teil der Kirche gesehen werden und von daher auch für diesen Dienst
besonders zugerüstet sein sollen,
- durch seine Arbeit mit dazu beitragen, dass mögliche Vorurteile
über kirchliche Verwaltung und andere kirchliche Arbeitsfelder abgebaut
werden,
- sich für die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im
evangelisch-kirchlichen Verwaltungsdienst in ihrem Dienst-, Arbeits- und
Versorgungsrecht einsetzen.
Was leistet der RVM ?
- In allen Fragen des Dienst- und Arbeitsrechtes steht er beratend zur
Seite
- Er hilft bei Einzelfragen im Dienst (Beistand bei Auseinandersetzungen)
- Er gewährt über den VKM-RWL Rechtsschutz bei arbeitsgerichtlichen
Streitigkeiten
- Er ist bei Fragen der Aus-, Fort- und Weiterbildung maßgeblich
beteiligt
- Er verhandelt mit dem Landeskirchenamt in allen Fragen des Dienstrechts
- Er ist beteiligt in Fragen der Stellenbewertung der Beamten
- Er führt regionale und überregionale Fortbildungsveranstaltungen
durch
- Er führt regelmäßig Rüstzeiten durch (z.B. für
Ruheständlerinnen und Ruheständler)
- Er informiert in seinem Mitteilungsblatt über aktuelle Themen
- Er gibt Kommentare für die kirchliche Verwaltungspraxis heraus (Beihilfevorschriften,
VO)
- Er ist über den VKM-RWL Ansprechpartner für die Mitarbeitervertretungen
- Er wirkt über den VKM-RWL mit an der Arbeitsrechtssetzung
- Er berät mit in der Landessynode und in landeskirchlichen Ausschüssen
Welche Aufgaben hat der RVM?
Mit der Einführung des "Dritten Weges"
zur Regelung des Arbeitsrechts veränderten sich auch die Aufgaben und
Zuständigkeiten innerhalb der bestehenden Verbände von Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern.
Zur Vertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer innerhalb der Landeskirchen,
die am "Dritten Weg" teilnehmen, bildete sich der VKM-RWL. Er vertritt
in der Arbeitsrechtlichen Kommission die Interessen seiner angeschlossenen
Fachgruppen und Berufsverbände.
Der RVM ist als Berufsverband innerhalb des VKM-RWL durch seine Delegierten
in der Mitgliederversammlung und durch Mitglieder im Vorstand des VKM-RWL
vertreten.
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